Gentechnisch veränderte Organismen: Monsanto will gerichtlich gegen EFSA vorgehen
Der multinationale Konzern Monsanto droht mit rechtlichen Schritten gegen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Dabei geht es um die Veröffentlichung von Daten, die zu einem positiven Urteil über die Autorisierung der Vermarktung von Monsantos genveränderter Maissorte NK603 geführt haben.
Die Europaabgeordnete der Liberalen (ALDE) und ehemalige französische Umweltministerin, Corinne Lepage, hat das Vorhaben Monsantos, „die Omertà über den ungeschönten Informationen zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln aufrechtzuerhalten“ kritisiert. „Die Transparenz bezüglich der ungeschönten Informationen ist nicht nur legitim sondern auch absolut legal, denn [ein europäisches Gesetz] schließt Studien zur Auswirkung von GVL auf Gesundheit und Umwelt von der Vertraulichkeit aus. Das Bemühen der EFSA um Transparenz ist ein Schritt in die richtige Richtung und ich ermutige die EFSA und Europa dazu, alle Daten und Studien, die die Markteinführung von GVL ermöglichen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“
Die Direktorin der Behörde, Catherine Geslain-Lanéelle, hatte am 14. Januar die Online-Veröffentlichung aller Daten entschieden, die von der EFSA verwendet worden sind, um zu einem positiven Urteil über die Autorisierung der Vermarktung der genveränderten Maissorte NK603 zu kommen. Diese wurde von dem französischen Wissenschaftler Gilles-Eric Séralini kritisiert.
Sie fügte hinzu: „Durch dieses Programm hilft die EFSA Wissenschaftlern aus verschiedenen Fachbereichen bei der Entwicklung der Forschung auf eine Weise, die schließlich den Korpus wissenschaftlicher Dokumentation erweitern wird. Auf diesem Wege können auch neue und wertvolle Perspektiven in die Risikobewertung einbezogen werden.“
Der Evaluierungsprozess bei Anträgen zur Autorisierung von Anbau und Vermarktung gentechnisch veränderter Lebensmittel läuft in vier Schritten ab: Konsultation der EFSA zu gesundheitlichen Risiken, Autorisierungsantrag an die Staaten auf Grundlage einer positiven Einschätzung durch die EFSA, Berufungsverfahren für den Fall, dass keine qualifizierte Mehrheit zwischen den Staaten zustande kommt. Sollte diese Situation von Dauer sein, fällt die endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission zu.
Bis zum heutigen Tage hat die EFSA noch nie eine negative Einschätzung abgegeben und es ist noch nie eine qualifizierte Mehrheit für das Verbot eines gentechnisch veränderten Lebensmittels zustande gekommen.
Quelle: AFP, 8. März 2013
von Conny Leisnering
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